
Lokomotiven für Leasing und Verkauf bei HEROS
Lokomotiven waren eine der Schlüssel-Erfindungen der Eisenbahn. Durch die Konzentration des Antriebes in einer Lokomotive und die Fähigkeit mehrere relativ einfach gebaute antriebslose Wagen anzuhängen, ergab sich eine höhere Effizienz als bei z.B. Straßenfahrzeugen bezüglich Personalbedarf oder Instandhaltungsbedarf. Die Lokomotiven sind eine Teilmenge der Triebfahrzeuge. Die traditionellste Lösung dafür ist die Aufteilung des Zuges in eine Lokomotive, die allein für den Antrieb zuständig ist und einen Wagenzug, der die Fahrgäste oder die Güter trägt und schützend umschließt. Der wichtigste Vorteil dieser Lösung sind die Flexibilität bei der Zugbildung (z.B. unterschiedliche Zuglängen) und die Unabhängigkeit von Lokomotive und Wagen bzw. Wagenzug, u.a. bei der Instandhaltung.
Historisch gesehen wurden viele unterschiedliche Typen von Lokomotiven entwickelt. Dies unterscheidet sich z.B. nach der Primärenergiequelle, mit der die jeweilige Lokomotive angetrieben wird, wie z.B. Dampf, Diesel oder elektrischer Energie (Energie bezogen aus der Fahrleitung), oder in selteneren Fällen aus Batterie oder Gas. Bekannt sind dazu Begriffe wie Dampflokomotive, Verbrennungslokomotive, Diesellokomotive, Elektrolokomotive, elektrische Lokomotive, Ellok, Elektrolok, oder E-Lok, Batterie-Lokomotive oder Zweikraftlokomotiven verwendet.
Bei Diesel-Lokomotiven wird auch nach dem Typ der Kraftübertragung vom Diesel-Motor zum Radsatz unterschieden. Hier spricht die Fachwelt u.a. von Diesel-hydraulischen oder Diesel-elektrischen Lokomotiven. Die Diesel-hydraulischen Strecken-Lokomotiven sind meist mit hydro-dynamischen Antrieb ausgestattet, während Baufahrzeuge oft mit hydrostatischem Antrieb hergestellt werden. Mitunter wird auch die Anzahl der unabhängigen Einheiten aus Motor mit Kraftübertragung namensgebend. So spricht man auch von Mehrmotorlokomotiven, wenn mehrere Diesel-Motoren eigene Generatoren antreiben, die auf ein gemeinsames Antriebssystem speisen oder von Gen-Set-Lokomotiven, wenn je Radsatz ein Dieselmotor mit eigenem Generator vorhanden ist.
Lokomotiven werden auch nach ihren Einsatzzweck unterschiedlich bezeichnet, z.B. in Streckenlokomotiven, Güterverkehrslokomotiven, Personenverkehrslokomotiven, Universallokomotiven, Rangierlokomotiven, Verschublokomotiven, Bau-Lok oder Werkslokomotiven.
Im Personenverkehr ist es wesentlich, dass die Lokomotiven über die, für den jeweiligen Wagentyp benötigten Zusatzeinrichtungen verfügen, um Personenzüge zu ziehen und mit der jeweiligen Antriebsenergie und der einsatzspezifischen Steuerung oder Kommunikation (z.B. mittels Rundsprechanlage) zu versorgen. Dazu gehören u. a. oft Zugsammelschienenspeisung, Möglichkeiten zur Kommunikation mit einem Zugbegleiter oder Fahrgästen, sowie Türfreigaben, Türschließung und Türzuhaltung oder ggf. Einrichtungen für spezifische Abfertigungsverfahren. Es gibt auch verschiedene Verfahren für eine Seiten-selektive Türfreigabe. Dafür wurden in unterschiedlichen Ländern unabhängig voneinander eigene Lösungen entwickelt. Jede Lösung ist nur funktionsfähig, wenn Lokomotive und Wagen nach demselben System arbeiten können. Häufig besteht für Personenverkehrszüge der Wunsch nach einer höheren Endgeschwindigkeit, aber die Züge sind eher von geringer Masse. Lokomotiven, die sowohl die hohen Zugkräfte für Güterzüge als auch die höheren Geschwindigkeiten für Personenzüge erbringen und noch dazu mit den entsprechenden Einrichtungen für den Personenverkehr ausgestattet sind, werden oft als Universallokomotiven oder Allzwecklokomotiven bezeichnet.
Für den Grenzüberschreitenden Verkehr sind insbesondere die Zugsicherungssysteme sind für die jeweiligen Einsatzländer ein essenzielles Thema.
Für den Güterverkehr werden i.a. nur betrieblich Geschwindigkeiten bis max. 100 km/h benötigt. Es wird zumeist eine höhere Zugkraft benötigt, um schwerere Züge zu bewegen. Dies kann zu besonderen Anforderungen an das Traktionssystem, Drehgestelle oder Radsätze führen.
Je nach Einsatzzweck ist auch die Anordnung der Führerstände unterschiedlich. So wird z.B. von Mittenführerstandslokomotiven oder Mittelführerstandslokomotiven gesprochen, wenn es für beide Fahrtrichtungen zusammen einen Raum für den Lokführer etwa in der Mitte der Lokomotive gibt. Im Gegensatz dazu stehen bidirektionale Lokomotiven mit zwei Endführerständen, die an jedem Ende der Lokomotive über einen Führerstand verfügen. Eine Sonderform sind unidirektionale Lokomotiven oder Triebköpfe, die zu zweit als „Doppel-Lokomotive“ oder Triebkopfzug betrieben werden oder in Kombination mit einem Steuerwagen im Push-Pull-Betrieb bzw. als Wendezug eingesetzt werden und in einer Richtung vom Steuerwagen aus ferngesteuert werden.
